Die Gesetzliche Pflegeversicherung wurde aus der Notwendigkeit heraus am 01.01.1995 eingeführt. Versicherungspflicht und -schutz bezieht sich auf alle Personen, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert
mehr...Ein schwerer Unfall ist ein plötzliches, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem die betroffene Person einen Schaden erleidet. Damit die Kriterien für einen schweren Unfall erfüllt
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